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Sagen und alte Geschichten der Mark Brandenburg 49

Der arme Schulze von Berlin und der reiche Saldern von der Plattenburg am Fehrbelliner Damm

Das Städtchen Fehrbellin, welches durch die nach ihm benannte Schlacht so berühmt geworden ist, führt diesen Namen erst seit dem 17. Jahrhundert, früher hieß es schlecht­weg Bellin. Weil aber dort die Fähre über den Rhin ging, nannte man es Fährbellin. Die Straße von Berlin nach Hamburg ging früher hier vorüber, und so hing auch noch in der alten Kirche zu Fehrbellin eine Denktafel von einem Post­meister Schneider daselbst aus der Zeit des Großen Kurfürsten.

Die Unterhaltung des Fährdamms lag früher dem Bischof von Havelberg ob, dem das Ländchen Bellin ge­hörte. Mit der Zeit war aber diese Verpflichtung zum Teil an die Salderns auf der Plattenburg in der Prignitz über­gegangen. Über die Veranlassung dazu erzählt die Sage Folgendes.

Ein Kurfürst von Brandenburg – nach einigen soll es Joachim Friedrich gewesen sein, – kam einstmals des Wegs. Er hatte sich über den Rhin, wo damals also nur eine Fähre war, setzen lassen, und fuhr langsam den eben nicht schönen Knüppeldamm entlang. Da kam ein Wagen mit schnaubenden Rossen daher gefahren und wollte nicht aus­weichen.

»Wer seid Ihr«, fragte der Kurfürst.

»Ich bin der reiche Saldern von der Plattenburg«, war die Ant­wort.

»Wohlan«, erwiderte der Kurfürst, »ich bin der arme Schulze von Berlin, und wenn du der reiche Saldern bist, so sollst du auch künftig das Holz zu einem besseren Fährdamm geben.« Und so geschah es.

Wie dem aber auch sei, gewiss ist, dass zur Zeit des Großen Kurfürsten Hans von Saldern von der Plattenburg dagegen prozessierte und nur 100 Taler zum Brückenbau unter der Bedingung hergeben wollte, wenn er ferner wie seine Vorfahren mit seiner Bedienung auch vom Brückenzoll frei wäre. Solches ist ihm denn auch und deroselben Be­dienten, Pferden, Wagen, Korn und anderen Sachen vom Großen Kurfürsten genehmigt worden. »Wir wollen ihn und seine Leibes-Lehns-Erben gnädigst damit er­götzen«, sagte der Große Kurfürst in seiner Konzession vom 25. Februar 1658 aus Cölln an der Spree datiert, »jedoch, dass nicht andere in seinem Namen mit durchgehen.«

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