Was vom Sturme übrig bleibt …
[…] that ain’t working that’s the way you do it
Money for nothing and your chicks for free!
Now that ain’t working that’s the way you do it
Let me tell you – them guys ain’t dumb […]
Okay, ich gebe es zu – in dem Song von Dire Straits geht es nicht um die Presse, sondern um Musiker. Und wir installieren auch keine Mikrowellen, sondern betreiben geisterspiegel.de.
Dennoch kommt mir dieser Textabschnitt jedes Mal in den Sinn, wenn es ums Leistungsschutzrecht geht.
Seit Jahren bombardieren uns Politiker und Interessenvertreter mit der ihrer Meinung nach so tollen Weisheit, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe.
Nun, das mag sogar sein – ein Selbstbedienungsladen für überforderte Verlagschefs ist es aber auch nicht. Und das, worauf die Verlage drängen, erinnert stark an eben das!
Worum geht es überhaupt?
Wie gesagt – ich spreche vom Leistungsschutzrecht. Die Verleger drängten die Parteien dazu, und CDU und FDP nahmen es denn auch brav in ihren Koalitionsvertrag auf.
Grundsätzlich bedeutete dieses Gesetz, dass Verlage das alleinige Recht haben, ihre Texte zu verwerten. Wer sie – selbst in kleinsten Auszügen – nutzt, müsse Lizenzgebühren zahlen.
Anfangs sah das Gesetz vor, dass dies jeden betrifft; also auch Blogbetreiber. Mehr noch, selbst ein Link, der die Überschrift eines Artikels enthält, wäre demnach kostenpflichtig gewesen.
Im Verlauf der Gesetzfindung wurde dies dann entschärft; private Nutzung sollte kostenfrei sein. Es zeigte sich, dass das Gesetz nur Suchmaschinen und Betreiber von News-Generatoren betreffen solle.
Damit wurde aus dem Orkan ein Sturm, denn das Gesetz bewies vor allem zwei Dinge:
- Die Politik hat auch im Jahr 2012 noch nicht verstanden, wie das Web funktioniert
- Verlage wollen für eine Dienstleistung, die ein anderer erbringt, bezahlt werden. Also tatsächlich money for nothing.
Die Verlage sehen das natürlich etwas anders. Sie sagen, dass Google mit ihren Texten Geld verdiene. Und das müsse abgegolten werden.
Dabei vergessen sie zu erwähnen, dass diese Text-Auszüge – es sind etwa 160 Zeichen – der Hauptgrund sind, warum User die Artikel überhaupt lesen. Oder anders gesagt: Über diese Schnipsel generieren Verlage Klicks auf ihre Seite. Und Klicks sind es, die Werbung verkaufen.
So gesehen profitieren die Verlage sehr stark von den Schnipseln, die Google zeigt. Wäre es nicht so, könnten sie ihre Artikel für Google sperren; was sie aber natürlich nicht tun, denn ohne Google gibt es keine Klicks.
Nun zu behaupten, Google müsse für diesen Service auch noch zahlen, ist daher ziemlich dreist und völlig falsch. Mehr noch; es ist so offensichtlich falsch, dass es sogar CDU und FDP erkennen müssten.
Nun habe ich schon vor einer Weile aufgegeben, an das Gute im Politiker zu glauben. Daher nehme ich an, dass der scheidende Papst eine letzte Erleuchtung nach Berlin sandte. Denn siehe, ein Wunder ist geschehen!
Erst hieß es, dass das Leistungsschutzrecht so, wie es ausgearbeitet worden war, wohl nicht den Bundestag passieren könne.
Dann ließen die Verantwortlichen verlauten, dass das Gesetz entschärft worden sei; kleinste Auszüge sollen demnach weiterhin kostenfrei bleiben.
Damit bleibt im Grunde alles beim Alten – es gibt zwar ein überflüssiges Gesetz mehr, aber sonst ist eigentlich nichts geschehen.
Eigentlich darum, weil sich die Politiker in diesem Gesetz nicht auf eine Länge der Schnipsel festlegen. Entweder müssen sich die Verlage mit Google einigen, oder die Gerichte müssen entscheiden; was zum einen dauert, zum anderen Kosten verursacht. Warum sich die Politiker nicht auf eine Zeichenlänge festlegen, wissen wohl nur sie.
Die Verlage dürften jedenfalls höchst unzufrieden sein; zumal die Zahl 160 als Zeichen-Obergrenze durch das Web geistert. Also jene Zahl, die Google schon jetzt nutzt.
Damit gehen sie leer aus und müssen – statt sich auf eine Finanzspritze aus dem Blauen heraus zu verlassen – ernsthafte Gedanken über ihre Modelle in Zeiten von Web 2.0 machen.
Denn wären sie bislang nicht geistig träger gewesen, als meine schon tote Uroma, hätten sie einen Mist wie das Leistungsschutzrecht nie fordern müssen!
Copyright © 2013 by Gunter Arentzen